Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Eingeschränktes Gewerbegebiet an der Staatsstraße (B101)"

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Eingeschränktes Gewerbegebiet an der Staatsstraße (B101)

Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hat auf Grundlage der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3643), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), und des § 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705), in seiner Sitzung am 12.01.2023 folgende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Eingeschränktes Gewerbegebiet an der Staatsstraße (B 101)“ der Stadt Lauter-Bernsbach beschlossen:

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre umfasst das Flurstück 175/10 der Gemarkung Lauter, welches in dem als Anlage beigefügtem Lageplan markiert ist. Der Lageplan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 2
Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 22.02.2021 wird zur weiteren Sicherung der Planung gemäß § 17(1) BauGB um ein Jahr verlängert. Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre.

 

§ 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom Tag des Fristablaufs der Veränderungssperre vom 22.02.2021.

 

Lauter-Bernsbach, 13.01.2023


Kunzmann
Bürgermeister

B-Plan "Wohngebiet nordöstlich der Unteren Viehtrift"